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Für die Kommunen und Regionen im ländlichen Raum ergeben sich aus diesen Tatbeständen im Bereich der Standortpolitik eine Reihe von Anforderungen und Möglichkeiten. An erster Stelle ist die Schaffung klar vereinbarter Eckpunkte in den Raumordnungen, sprich eine österreichweit vereinheitlichte Raumordnungsgesetzgebung. „Derzeit muss ein in ganz Österreich tätiger Unternehmer ja neun verschiedene Anwälte beschäftigen, um etwa den Begriff ,Verkehrsfläche’ neun mal definieren zu lassen“, kritisiert Andexlinger. Außerdem gilt es noch deutlicher zu machen, dass Infrastruktur und Energieversorgung nicht eine Frage der Kommunen, sondern der Regionen ist. „Eine Region wächst als ganze oder gar nicht. Man muss dafür sorgen, dass der ruinöse Kurzfirst-Wettbewerb der Kommunen ein Ende findet und vermehrt auf Kooperationen gesetzt wird“, so die Experten unisono. Wünschenswert wäre in diesem Zusammenhang ein interregionaler Finanzausgleich, etwa nach dem Vorbild Vorarlberg. Weitere überlebenswichtige Maßnahmen: eine stärkere Einbeziehung der Betroffenen in den Gesetzgebungsprozess, mehr Wohnbauförderung im ländlichen Bereich, verbesserte Anbindungen im Nahverkehrsbereich (am Beispiel der Anschlussstellen Bahn-Bus) und eine stärker Markenbildung in den Regionen, die klar herausarbeiten und nach außen kommunizieren sollten, wofür sie stehen.
„Es sollte kein Geheimnis sein. Die Schlüsselrolle für die Entwicklung eines Raumes und seine Attraktivität als Standort spielt die Infrastruktur“, so Schelling. Unternehmen brauchen Zugang zum Markt, müssen sich entfalten und dem Handeln der kommunalen Verwaltung vertrauen können. Städte und Gemeinden müssen folgerichtig den Anforderungen des Marktes, in dem die Unternehmen der Region tätig sind, Rechnung tragen. Das bedeutet nicht nur eine intakte Verkehrs-, Energie-, Telekom-, Bildungs-, Gesundheits-, Forschungs- und Freizeitinfrastruktur zur Verfügung zu stellen, sondern auch eine planbare, effiziente und praxisnahe Verwaltungsarbeit zu garantieren. Als Grundvoraussetzung für die Entwicklung einer Gemeinde oder eines Bezirksteils betont Schelling den sozialen Zusammenhalt: „Das sorgt für die gute Stimmung in der Bevölkerung wie in der Unternehmerschaft, die wiederum für die Anregung wirtschaftlicher Aktivitäten unabdingbar ist.“ Dazu gehöre selbstverständlich auch ein ausreichendes Angebot an erschwinglichem Wohnraum und Bauland.
Letztlich, so Andexlinger, entscheide freilich der einzige Souverän in der Wirtschaft, wo die Reise hingeht: der Kunde. Seine Kriterien können in einem Satz zusammengefasst werden: „Wo finde ich unter größtmöglicher Bequemlichkeit in der gewünschten Qualität das beste Angebot zum günstigsten Preis.“ Andexlingers Tipp an die politisch Verantwortlichen, um Unternehmen und Kunden die Entscheidung möglichst einfach zu machen: „Setzen sie sich die Kappe des Unternehmers auf!“
Resümee: Wie fallen Standortentscheidungen? Der Standort verbindet Unternehmen mit seinen Anlagen, seinen Mitarbeitern, der Gemeinde, der Region und zum Teil auch mit seinen Kunden und Lieferanten (Nahversorgung, Export) und er bestimmt den Wohlstand einer Gemeinde, eines städtischen Bezirkteils oder einer gesamten Region. Der Standort bestimmt• Anbindung an Märkte (Absatz, Beschaffung, Arbeitskräfte, Verkehr, Energie, Telekommunikation, Bildung) • Verwaltungsumfeld (Zuständigkeit, Dauer von Verfahren, Regulierungsdichte, Raumordnung, Baurecht)• Arbeitsorganisation (welche Anlagen, Produktivität)• Wirkung des Bildungssystems (Erstausbildung, berufliche Weiterbildung)• Forschungsleistung und Technologieakzeptanz (Wissen, Erfahrung, Forschungsinfrastruktur, Kooperationspartner)• Einbettung ins soziale Gefüge (Konfliktkultur, soziales Netz, Integration von Fremden, Vereinbarkeit von Familie und Beruf)• Gesundheitssystem (Qualität, Kosten, intakte Umwelt)• Sicherheit (Person, Eigentum, kritische Infrastruktur)• Zukunftsfähigkeit und Wachstumspotential (Wachstumsflächen, Arbeitskräfte im Einzugsgebiet, Investitionsmöglichkeiten)
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