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Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge boomt. Allerdings muss man sich bis zum Pensionsantritt binden. Wer früher aussteigt, hat einen Teil der Prämien zurückzuzahlen.
Die staatlich geförderte private Pensionsvorsorge ist als Fondsvariante oder als fondsgebundene Versicherung erhältlich.
Kapitalgarantie, Nebenkosten
Wer sich für diese Form der Vorsorge entscheidet, sollte sich vor Abschluss der Verträge über einige Punkte gut informieren.
So soll laut Arbeiterkammer darauf geachtet werden, welche Kapitalgarantie abgeben wird: Nur bei widmungsgemäßer Verwendung oder auch bei widmungswidriger Auszahlung?
Ein wesentlicher Kostenfaktor sind der Ausgabeaufschlag für die Fonds, die jährliche Verwaltungsgebühr und die Kosten für die Kapitalgarantie. Interessant sind auch die Höhe der Mindestbeträge und Höchstbeträge. Zusatzleistungen kosten extra und bringen weniger Ertrag.
Persönliche Situation
Jeder einzelne muss für sich entscheiden, welche Zahlungen er sich auch in Zukunft ohne größere Probleme leisten kann. Wichtig ist auch die Frage, wie sich das Einstiegsalter auswirkt.
Die vollständige Prämie kann auch noch gegen Ende des Jahres bezogen werden, wenn der Jahresbeitrag auf einmal eingezahlt wird.
Wissenswertes
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge kann bis zum Antritt der gesetzlichen Alterspension abgeschlossen werden, frühestens mit dem 40. Lebensjahr kann dann eine Rente bezogen werden.
Es werden oft Zusatzleistungen zu den Produkten angeboten (schwere Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit). Diese schmälern aber die Performance bzw. den Ertrag der Pensionsvorsorge. Überlegen Sie daher, ob Sie diese Versicherungsleistungen tatsächlich brauchen.
Zu wenig Informationen
Die wirklich wettbewerbsrelevanten Informationen - dazu gehören die Höhe der anfallenden Kosten und der Vergleich der Anlagerenditen - stehen nicht zur Verfügung. Der Abschluss erfolgt quasi "ins Blaue".
Sie bekommen eine staatliche Prämie, die sich aus einem fixen und einem variablen Anteil zusammensetzt. Für 2004 ist mit neun Prozent Prämie zu rechnen. Eine Mindestverzinsung wird nicht garantiert.
Bei Auszahlung als Rente gibt es eine Kapitalgarantie. Die Laufzeit beträgt mindestens zehn und maximal 20 Jahre.
Vorsicht: Wer sich die Zukunftsvorsorge nicht als Rente auszahlen lässt, muss die halbe Prämie rückerstatten und die Kapitalerträge mit 25 Prozent nachversteuern.
Private Pensionsvorsorge
Falls Sie für sich eine private Altersvorsorge ins Auge fassen, nehmen Sie sich Zeit für diese Entscheidung und überlegen Sie gut. Beachten Sie die jeweils unterschiedlichen Risken der einzelnen Produkte. Wird ein hoher Ertrag versprochen, ist meist auch das Risiko sehr hoch.
Schätzen Sie Ihre persönliche Situation realistisch ein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich Zahlungen für die Altersvorsorge auch in Zukunft ohne größere Probleme leisten können, sollten Sie eher davon Abstand nehmen. Erstellen Sie als ersten Schritt einen Haushaltsplan, um die Situation einzuschätzen.
Kein Grund für ein Altersvorsorge-Modell sollte es sein, Steuern zu sparen, einen Steuervorteil zu erzielen oder einen Förderungsbetrag zu erhalten. Dies kann jederzeit geändert werden.
Worauf zu achten ist:
Vorzeitige Kündigungen haben finanzielle Nachteile:
In der Regel kann der Vertrag zwar nach einem Jahr gekündigt werden, die eingezahlten Prämien bekommt der Versicherungsnehmer in diesem Fall aber nicht zurück.
Eine Faustregel besagt, dass der Versicherungsnehmer bei Kündigungen bis zur Hälfte der Laufzeit finanzielle Einbußen in Kauf nehmen muss. Wie viel Sie tatsächlich zurückbekommen, können Sie Ihrer Rückkaufswerttabelle entnehmen.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen gibt es grundsätzlich keine Kapitalgarantie:
Die Auszahlungssumme muss nicht den Einzahlungen entsprechen. Auch fallen keine regelmäßigen Zinserträge an. Bei den häufig verwendeten Beispielrechnungen handelt es sich um reine Prognosen.
Nicht jeder Berater ist am Wohl des Kunden interessiert:
Als Konsument sollte man daher nie etwas unterzeichnen ohne es vorher zu lesen. Sofort nach Erhalt der Polizze sollte außerdem geprüft werden, ob die Polizze die mündlichen Zusagen des Beraters enthält.
Von Lebensversicherungen kann man binnen zwei Wochen nach Erhalt der Polizze zurücktreten (bei Abschluss der Lebensversicherung ab 1.10.2004 binnen 30 Tagen ab Erhalt der Polizze).
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